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Deutsche Anwaltshotline

Strafrecht

XJe früher eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird, desto besser für den Betroffenen. Sobald eine Beschlagnahme bzw. Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wird oder eine polizeiliche Vorladung erfolgt, sollte man unverzüglich einen diesbezüglich erfahrenen Anwalt aufsuchen.

Wir vertreten Sie in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten, d.h. im

Auch im Rahmen des

stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Verteidigung eines Beschuldigten ist die Verantwortung für den Mandanten zu kämpfen, Kampf um Rechte des Mandanten im Widerstreit mit den Verfolgungsbehörden des Staates, d.h. u.a. der Polizei und Staatsanwaltschaft. Aus der Verfolgungspflicht der Strafverfolgungsbehörden und der Aufklärungspflicht des Gerichts erwächst die Spannung zu den Individualrechten und -interessen des Mandanten, zwischen deren Polen der Verteidiger zu seinen Aufgaben berufen ist. Die Aufgaben bestehen mithin darin, dem staatlichen Zugriff auf den zunächst nur Verdächtigen rückhaltlos mit allen rechtlichen Mitteln zu begegnen.

Als Ihr Verteidiger sind wir berufen, alle nach Maßgabe Ihres Interesses entlastenden Umstände zur Geltung zu bringen, um so Ihre sachgerechte Verteidigung im Strafverfahren zu gewährleisten, daneben auch über die Einhaltung eines jeden Mandanten schützenden Gesetze zu wachen.

Die Beratung Ihrer Person kann sich nur auf der Grundlage des Vertrauens entwickeln. Ein Mandant muß fühlen, dass er einen bereitwilligen und fähigen Rechtsanwalt / Strafverteidiger / Pflichtverteidiger gefunden hat. Der Rechtsanwalt / Strafverteidiger / Pflichtverteidiger muß andererseits seinem Mandanten wenigstens in etwa trauen, statt ihm nur etwas zutrauen zu können.

Im Rahmen des neu begründeten Mandatsverhältnisses wird häufig die Frage gestellt, was jetzt alles auf den Mandanten "zukommen" könne. Der Rechtsanwalt / Strafverteidiger / Pflichtverteidiger ist dann nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, über alle denkbaren gesetzlichen Schritte der Staatsanwaltschaft (Durchsuchung, Beschlagnahme, Haftbefehl, Observation, Telefonüberwachung), ihre Voraussetzungen (typische Verdunklungshandlungen), Auskünfte zu erteilen, auch wenn nach seiner Einschätzung eine derartige Maßnahme der Staatsanwaltschaft unmittelbar bevorstehen könnte.

Auch ansonsten werden wir Sie in den Verfahrensabschnitten des Ermittlungsverfahrens (z.B. Vernehmungen, Akteneinsichtnahme, Rechtsmittel gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Haftprüfung, Untersuchungshaft), Zwischenverfahrens (z.B. Einwendungen gegen die Eröffung des Hauptverfahrens, Frage der Verhandlungsfähigkeit, Fragen der Verjährung) und im Hauptverfahren (z.B. Vorbereitung der Hauptverhandlung, Frage der ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts, Ablehnungsgesuche, Beweisanträge, Aussetzungs- und Vertagungsanträge) umfassend verteidigen.

Rufen Sie uns an unter 07251 - 505 480 oder schreiben Sie uns.